Rechtsprechung
RG, 24.05.1911 - Rep. IV. 567/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie verhält sich beim gesetzlichen Güterstande das Klagerecht des Mannes zu seiner beschränkten Verfügungsmacht über das eingebrachte Gut? Zustimmung der Frau. Fassung der Klaganträge.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klagerecht des Mannes beim gesetzlichen Güterstande.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 77, 34
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.07.1957 - VI ZR 176/56 Ersetzte die Zustimmung der Ehefrau die fehlende gesetzliche Befugnis des Ehemanns zur Verfügung über ein Recht der Ehefrau, so hat die Rechtsprechung stets den § 1380 Satz 2 BGB entsprechend angewandt und demgemäß aus der Zustimmung der Ehefrau zur Prozeßführung die Rechtskrafterstreckung des Urteils auf die Ehefrau abgeleitet (RGZ 77, 34; 92, 153 [156]; 135, 291 [294]; 164, 240).